Digitalfunk Hochfranken

Unterzeichnung des Rahmen-Beschaffungsvertrags für die Feuerwehren und Katastrophenschutz

Nach der erfolgten Ausschreibung wurde am 03. Dezember 2014 der Rahmen-Beschaffungsvertrag von den Landräten Dr. Oliver Bär, Dr. Karl Döhler und Oberbürgermeister Dr. Harald Fichtner mit der Firma Selectric unterzeichnet. Der Rahmenvertrag umfasst die Beschaffung von rund 2000 digitalen Funkgeräten für die Feuerwehren und den Katastrophenschutz Hochfrankens.

Durch die gemeinsame Ausschreibung ergeben sich Einspareffekte bei der Beschaffung und Programmierung der Geräte. Dank einheitlicher Geräte ist auch der Schulungsaufwand niedriger.

Im ersten Quartal 2015 wird von der Firma Selectric der Webshop für die Bestellungen der Geräte und Zubehör für die Kommunen freigeschaltet. Im Sommer soll dann der Probebetrieb in Hochfranken starten.

Beschaffungsrahmenvertrag

Die Ausschreibung für den Beschaffungs-Rahmenvertrag der Endgeräte für Feuerwehren und Katastrophenschutz in den beiden Landkreisen Hof und Wunsiedel und der Stadt Hof ist nun weitestgehend abgeschlossen. Ausgeschrieben wurden insgesamt 1550 Handsprechfunkgeräte, 410 Fahrzeugfunkgeräte sowie 11 Funkfeststationen. Den Zuschlag erhielt die Firma Selectric für Sepura-Funkgeräte. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren, innerhalb der zu gleichen Konditionen noch zusätzliche Geräte und Zubehör beschafft werden können. Da die Garantiefrist bereits mit der Auslieferung beginnt, wird der Abruf der bestellten Geräte erst kurz vor dem tatsächlichen Bedarf erfolgen.

Beschaffung der Funkgeräte für Feuerwehren und Katastrophenschutz

Derzeit werden die Abfragen des Gerätebedarfs für die Feuerwehren an die Gemeinden verschickt.

Für die Beschaffung der Funkgeräte für die Feuerwehren wird eine Sammelbestellung vorbereitet. Durch höhere Stückzahlen können einerseits deutlich günstigere Preise erzielt werden. Andererseits wird die Schulung und Programmierung vereinfacht, wenn einheitlich der gleiche Funkgerätetyp zum Einsatz kommt.

Aufgrund des Umfangs muss diese Bestellung über eine europaweite Auschreibung erfolgen. Das Resultat der Ausschreibung ist ein Beschaffungs-Rahmenvertrag mit einer Mindest-Abnahmemenge. D. h. es müssen mindestens die Anzahl an ausgeschriebenen Funkgeräten abgenommen werden. Innerhalb eines begrenzten Zeitraums können aber über den Rahmenvertrag auch nachträglich noch weitere Geräte zum gleichen Preis beschafft werden.

Die Beschaffung von benötigtem Zubehör kann ebenfalls über den Rahmenvertrag erfolgen. Der konkrete Bedarf muss nicht im Vorfeld ermittelt werden. Stattdessen wird der Rahmenvertrag eine vergünstigte Preisliste für Zubehör beinhalten, die bei der konkreten Bestellung zum Tragen kommt.

Für die Abfrage des Gerätebedarfs müssen die Feuerwehren daher aktuell nur die Anzahl der benötigten Fahrzeug- und Handsprechfunkgeräte angeben. Für die gemeldete Stückzahl besteht eine Abnahmepflicht.

Zusätzlich muss für jedes Funkgerät eine BOS-Sicherheitskarte bestellt werden. Sie ist vergleichbar mit den von Handys bekannten SIM-Karten. An die BOS-Sicherheitskarte die Berechtigung zur Teilnahme am Digitalfunk gebunden. Ohne diese Karte kann ein digitales Funkgerät daher nicht betrieben werden.

Unter Grundwissen gibt es weitere Informationen zur BOS-Sicherheitskarte.

Schulungen

Um die Endanwender mit der Bedienung der neuen Geräte und den Besonderheiten des Digitalfunks vertraut zu machen, sind Schulungen für die Einsatzkräfte vorgesehen. Dazu werden die Kreisbrandmeister zu Multiplikatoren ausgebildet. Ein Bestandteil dieser Schulungen ist die "Elektronische Lernanwendung" (ELA). Die ELA ist ein interaktives Lernprogramm, welches über das Internet absolviert werden kann. In verschiedenen kleinen Lektionen wird jeweils ein Themengebiet anschaulich mit Bildern und Animationen erklärt und im Anschluß mittels eines Fragebogens eine Lernzielkontrolle durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluß kann man sich ein Zertifikat ausdrucken, welches Voraussetzung für die Präsenzschulung ist. Interessierte können die ELA bereits jetzt absolvieren unter:

https://www.baylern.de/ela/

Dafür ist eine Registrierung mit dem Namen und Angabe der jeweiligen (Teil-)Organisation erforderlich, z. B.: "Feuerwehr Selb". Dies ist nötig, da die Registrierung zunächst von der Projektgruppe geprüft und bestätigt werden muss.

Zeitplan für die Migration in Hochfranken

Update: Im Juni 2015 soll im oberbayerischen Schloss Elmau der G7/8 Gipfel stattfinden. Damit die Sicherheitskräfte dort bereits digital kommunizieren können, wurde die Migration dieses Netzabschnittes vorgezogen. Die dadurch gebundenen personellen Kapazitäten gehen leider zulasten der anderen Netzabschnitte. Der erweiterte Probebetrieb für Oberfranken wurde bereits um 4 Monate verschoben, weshalb erst im Juni 2015 mit den Messungen des Netzbetreibers begonnen werden kann.

Update 2: Leider musste auch der Zeitplan für die Ertüchtigung der Integrierten Leitstellen angepasst werden. Die ILS HochFranken wird wohl erst im März 2016 den Funkbetrieb aufnehmen können. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Funkgeräte zu Schulungs- und Testzwecken nur im Direktmodus betrieben werden können. Der Netzbetrieb ist erst möglich, nachdem die Leitstelle den Betrieb aufgenommen hat und alle Geräte im System eingepflegt sind.

Der Zeitplan für die Migration wird vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren vorgegeben und umfasst im wesentlichen drei Phasen:

1. Vorbereitung auf die Migration

In diese Phase fallen unter anderem die Strukturierung und Schulung der Projektgruppe, die Festlegung von Konzepten und weitere vorbereitende Maßnahmen.

2. Migrationsphase

Sie beginnt im Dezember 2013 und umfasst die Beschaffung der Funkgeräte, Schulung der Multiplikatoren und der Teilnehmer am erweiterten Probebetrieb (siehe Phase 3).

3. Erweiterter Probebetrieb

Der Beginn des erweiterten Probebetriebs ist auf Juli 2015 angesetzt und markiert den Zeitpunkt, an dem das Digitalfunknetz weitestgehend fertiggestellt und einsatzbereit ist. In den folgenden acht Monaten soll es unter realitätsnahen Bedingungen von Einsatzkräften in repräsentativer Stärke getestet werden, um bei Bedarf Nachjustierungen vornehmen zu können.

Des weiteren können die Einsatzkräfte nun in der Breite geschult werden und praktische Erfahrungen mit dem Digitalfunk sammeln.

4. Wirkbetrieb

Wenn keine Mängel mehr bestehen, kann das Netz schließlich für den Wirkbetrieb freigegeben werden. Für Hochfranken ist dies aktuell für März 2016 geplant.

Weitere Beiträge...

  1. Die regionale Projektgruppe