Digitalfunk Hochfranken

Beschaffung der Funkgeräte für Feuerwehren und Katastrophenschutz

Derzeit werden die Abfragen des Gerätebedarfs für die Feuerwehren an die Gemeinden verschickt.

Für die Beschaffung der Funkgeräte für die Feuerwehren wird eine Sammelbestellung vorbereitet. Durch höhere Stückzahlen können einerseits deutlich günstigere Preise erzielt werden. Andererseits wird die Schulung und Programmierung vereinfacht, wenn einheitlich der gleiche Funkgerätetyp zum Einsatz kommt.

Aufgrund des Umfangs muss diese Bestellung über eine europaweite Auschreibung erfolgen. Das Resultat der Ausschreibung ist ein Beschaffungs-Rahmenvertrag mit einer Mindest-Abnahmemenge. D. h. es müssen mindestens die Anzahl an ausgeschriebenen Funkgeräten abgenommen werden. Innerhalb eines begrenzten Zeitraums können aber über den Rahmenvertrag auch nachträglich noch weitere Geräte zum gleichen Preis beschafft werden.

Die Beschaffung von benötigtem Zubehör kann ebenfalls über den Rahmenvertrag erfolgen. Der konkrete Bedarf muss nicht im Vorfeld ermittelt werden. Stattdessen wird der Rahmenvertrag eine vergünstigte Preisliste für Zubehör beinhalten, die bei der konkreten Bestellung zum Tragen kommt.

Für die Abfrage des Gerätebedarfs müssen die Feuerwehren daher aktuell nur die Anzahl der benötigten Fahrzeug- und Handsprechfunkgeräte angeben. Für die gemeldete Stückzahl besteht eine Abnahmepflicht.

Zusätzlich muss für jedes Funkgerät eine BOS-Sicherheitskarte bestellt werden. Sie ist vergleichbar mit den von Handys bekannten SIM-Karten. An die BOS-Sicherheitskarte die Berechtigung zur Teilnahme am Digitalfunk gebunden. Ohne diese Karte kann ein digitales Funkgerät daher nicht betrieben werden.

Unter Grundwissen gibt es weitere Informationen zur BOS-Sicherheitskarte.